KGV Glück Auf Raschau e.V.
Tipps für den Garten
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Verfasst am 30.07.2024 um 21:21 Uhr

Infos zu Pool, Gartenteich, Tierhaltung und Bienen

Badebecken

Die Rahmenkleingartenordnung legt fest, dass transportable Kinderplanschbecken vom Vorstand während der Gartensaison erlaubt werden können. Diese Pools sollen nicht mehr als 3 m³ Wasser fassen. Neu ist die Festlegung, dass die Poolhöhe nunmehr 0,6 m betragen kann. Die mögliche Füllhöhe ist mit maximal 0,5 m bestimmt.

Grundsätzlich ist eine Genehmigung vor Aufstellen des Pools vom Vorstand einzuholen. Dabei muss ein Bild des Pools vorrliegen und die Maße müssen angegeben werden. Die Genehmigung ist für eine Saison gültig. 


Gartenteiche sind wertvolle Biotope. Sie bieten nicht nur Fischen und Amphibien einen Lebensraum, sondern dienen auch Insekten, Vögeln und Kleinsäugern als Tränke. Wer einen Teich anlegen möchte, kann dies mit Hilfe einer handelsüblichen Kunststoffwanne, mit Teichfolie oder ganz naturell mit einer Lehmoder Tondichtung umsetzen.
Teiche sollen nicht tiefer als 1,10 m und nicht größer als 8 m² sein. Der Erdaushub muss im Garten verbleiben und kann auch gut in die Biotopgestaltung einbezogen werden. Wer einen Teich anlegen möchte, stellt vorher beim Vereinsvorstand einen Antrag. Zum Schutz kleiner Kinder sollten um Teiche sinnvolle Abgrenzungen geschaffen werden. Schon geringe Wasserhöhen können gerade bei den Kleinsten lebensgefährlich werden. Durch geeignete Bepflanzungen oder kleine Zäune kann ein Herantreten und damit auch ein Hineinfallen verhindert oder erschwert werden. Gartenteiche sind als Biotop anzulegen, die Nutzung als Badeteich ist unzulässig.


Tierhaltung

Zu DDR-Zeiten wurden in vielen Gartenanlagen (Sparten des VKSK) Kleintiere gehalten, um die Versorgung der Bevölkerung mit Fleisch, Eiern und weiteren tierischen Produkten abzusichern. Für die Kleingartenanlagen, welche seit dem 3. Oktober 1990 dem Bundeskleingartengesetz unterstellt sind, gilt grundsätzlich, dass keine Kleintierhaltung mehr erfolgt. Personen, die vor dem 3. Oktober 1990 Kleintiere gehalten haben, können dies im bescheidenen Umfang weiterführen, wenn dadurch die Mitpächter nicht beeinträchtigt werden. Die kleingärtnerische Nutzung der Parzelle muss jedoch überwiegen.


Bienen

Bienen sind ausdrücklich erlaubt und erwünscht in unseren Kleingartenanlagen! Sie tragen einen erheblichen Anteil am Bestäuben unserer Nutzpflanzen bei und fördern damit höhere Erträge. Gartenfreunde, welche gern Bienen in ihrem Garten halten möchten, stellen beim Vorstand einen Antrag.